
Sigmundstraße 139 D-90431 Nürnberg - Telefon : +49 (0) 911 / 93190-0
Allgemeine Geschäfts Bedingungen:
1. Geltung
Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur
gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des
öffentlichen Rechts. Entgegenstehende oder von unseren
Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers
erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der
Geltung zustimmen.
Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen
Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um
Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
2. Angebot und Abschluss
Die in den Katalogen und sonstigen Verkaufsunterlagen sowie
- soweit nicht anders gekennzeichnet - im Internet
enthaltenen Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend,
d. h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu
verstehen.
Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer
entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach
Auftragseingang bzw. termingemäß ausgeführt werden. Dann
gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart,
einschließlich der Verpackungskosten und zuzüglich der
Versandkosten und der gesetzlichen Umsatzsteuer. Lieferungen
im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgen ab einem
Warenwert von EUR 80,00 frei Haus. Bei Lieferungen auf
deutsche Inseln werden entsprechende Zuschläge der
Transportunternehmen weiterberechnet.
3. Lieferfristen und Verzug
Lieferfristen gelten nur als annähernd vereinbart.
Teillieferungen sind zulässig, wenn ihnen nicht ausdrücklich
widersprochen wird.
Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete
Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten
Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes,
maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes. Weitere
gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines
Lieferverzuges bleiben unberührt.
Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines
Verzuges – angemessen bei allen unvorhergesehenen, nach
Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die der
Verkäufer nicht zu vertreten hat, soweit solche Hindernisse
nachweislich auf die Lieferung der verkauften Produkte von
erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese
Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers und deren
Unterlieferanten eintreten.
Der Käufer kann vom Verkäufer die Erklärung verlangen, ob er
zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will.
Erklärt sich der Verkäufer nicht, kann der Käufer
zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen
ausgeschlossen. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach
fruchtlosem Ablauf einer dem Verkäufer gesetzten
angemessenen Nachfrist bleibt unberührt. Die vorstehenden
Regelungen gelten für den Käufer entsprechend, falls die
vorgenannten Hindernisse beim Käufer eintreten.
4. Versand, Gefahrübergang und Verpackung
Versandweg und -mittel sind, soweit nicht anders vereinbart,
der Wahl des Verkäufers überlassen. Das Gleiche gilt für die
Verpackung, die nach transporttechnischen und
umweltpolitischen Gesichtspunkten erfolgt. Mehrwegpaletten
werden zum Tagespreis nachberechnet, sofern diese nicht bei
Anlieferung ausgetauscht werden.
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt,
so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit
Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen
Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf
den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die
Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die
Frachtkosten trägt.
Unbeschadet der Anwendung der Verpackungsverordnung sind
einseitige Rechnungsabzüge für die Entsorgung von
Verpackungsmaterial, insbesondere Transportverpackungen,
nicht statthaft.
5. Rücknahme gelieferter Ware
Ware, die aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben an
uns zurückgesandt wird, wie aus Fehlbestellungen,
Lagerbereinigungen, Bemusterungen müssen versandkostenfrei
an uns versandt werden. Muster müssen innerhalb der
vereinbarten Zeit zurückgegeben werden, andere Rücksendungen
müssen angekündigt und unsere Zustimmung eingeholt worden
sein. Ein Anspruch auf Rückgabe besteht aber nicht.
Sonderanfertigungen oder Großauftragsmengen werden
grundsätzlich nicht zurückgenommen.
Die zurückgesandte Ware wird gutgeschrieben, sofern sie sich
in einwandfreiem wiederverkaufbaren Zustand befindet.
Mustersendungen ausgenommen stellen wir aufwandsabhängig bis
zu 10% des Warenwertes für die Bearbeitung der Rücksendung
in Rechnung.
6. Zahlungsbedingungen
Zahlungsbedingungen werden schriftlich für alle oder
einzelne Geschäftsvorgänge zwischen Käufer und Verkäufer
vereinbart.
Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich eines unserer
Bankkonten zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei
schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer
berechtigt, die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des
Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Der Verkäufer
kann außerdem die weitere Veräußerung und Wegschaffung der
Ware untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom
Vertrag. Der Verkäufer kann außerdem eine bestehende
Einzugsermächtigung widerrufen und für noch ausstehende
Lieferungen Vorauszahlung verlangen.
Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen,
insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer
Lieferungen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem
Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung
schließen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, Vorkasse
oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im
Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die
Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort
fällig gestellt werden.
Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen;
Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf
demselben Vertragsverhältnis beruhen. Im übrigen darf die
Zahlung wegen Mängeln oder sonstiger Beanstandungen nur in
einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis
zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem
Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen
Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich
hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache
zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig
verhält.
Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch
nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu
behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist,
hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet
oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des
Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt
der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns
vereinbarten Rechnungsendbetrages (einschließlich
Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob
die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft
worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der
Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere
Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon
unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen,
solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den
vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist
und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
vorliegt.
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch
den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns.
In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des
Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort.
Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum
an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes
unserer Kaufsache
zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der
Verarbeitung.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf
Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu
sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
8. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass
dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der
Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und
Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel oder
Fehlmengen sind spätestens binnen 7 Tagen durch schriftliche
Anzeige an den Verkäufer zu rügen, offensichtliche
Transportschäden sind bei Anlieferung beim Frachtführer
anzumelden.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die beanstandete
Kaufsache oder Muster davon zwecks Prüfung der Beanstandung
zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung
entfällt die Gewährleistung.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher
Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur
unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei
natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die
nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder
nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung,
ungeeigneter Betriebsmittel, oder aufgrund besonderer
äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht
vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten
unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen
vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus
entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
Bei berechtigten Beanstandungen ist der Verkäufer
berechtigt, unter Berücksichtigung der Art und Schwere des
Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art
der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung)
festzulegen. Die gesetzlichen Rechte des Käufers bleiben im
übrigen unberührt. Ersetzte Ware geht in das Eigentum des
Verkäufers über.
Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur
insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über
die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden
Vereinbarungen getroffen hat.
Über einen bei einem Verbraucher (§13 BGB) eintretenden
Gewährleistungsfall hat der Käufer den Verkäufer
unverzüglich zu informieren.
Kosten für Rücksendungen aufgrund von Mängeln,
Fehllieferungen oder anderen von uns zu vertretenden Gründen
werden nur von uns übernommen, wenn der Versandweg durch uns
bestimmt wird.
9. Allgemeine Haftungsbegrenzung
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers
(nachfolgend: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus
einem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung, sind
ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme
einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt
ferner nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem
Produkthaftungsgesetz, in Fällen groben Verschuldens, wegen
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der
Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes
Verschulden vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung
der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht
verbunden.
Diese Regelung gilt für den Käufer entsprechend.
10. Schutzrechte
Nachdrucke aus unserem Katalog oder Kopien unserer digitalen
Verkaufsunterlagen, auch auszugsweise, sind nur mit unserer
schriftlichen Genehmigung gestattet. Die besondere
Gestaltung der Verkaufsunterlagen unterliegt dem
Urheberrecht.
11. Datenschutz
Der Käufer wird hiermit darüber informiert, dass der
Verkäufer die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen
personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des
Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Für die gesamte Geschäfts- und Rechtsbeziehung gilt das
geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), und zwar auch dann,
wenn die Lieferungen direkt von einer mit dem Verkäufer
verbundenen ausländischen Lieferfirma erfolgen.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für
alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser
Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam
sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die
übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.